Beispiel 1: Hinzuverdienst und volle Altersrente
Rentenbeginn 01.11.2017: Hinzuverdienst 2017: 3.000€ mtl., 01.01.-30.04.2018: 1.500€ mtl., Hinzuverdienstdeckel: 3.650€, Regelaltersgrenze 30.04.2018
- Vom 01.11. – 31.12.2017 wird die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6.300€ nicht überschritten. Es besteht Anspruch auf die volle Altersrente
- Vom 01.01. – 30.04.2018 wird die Jahreshinzuverdienstgrenze nicht überschritten. Es besteht Anspruch auf die volle Altersrente
- Ab 01.05.2018, nach Erreichen gibt es keine Hinzuverdienstgrenze und wenn der Versicherte auf Versicherungsfreiheit verzichtet wird seine Rente zum nächsten 01.07. für das vorherige Jahr mit einem Bonus von 0,5% pro Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze neu berechnet
Beispiel 2: Teilrente und geänderter Hinzuverdienst
Rentenbeginn 01.01.2018: voraussichtlicher Hinzuverdienst 1.000€ mtl. Der Versicherte zeigt im August 2018 an, dass er im Dezember 2018 keinen Hinzuverdienst erzielen wird.
- Der prognostizierte Hinzuverdienst beträgt für 2018 – 12.000€ und ist somit 5.700€ höher als die Hinzuverdienstgrenze. Ein Zwöftel von 5.700€ ist 475€, davon 40% sind 190€ Rentenkürzung.
- Der neue progostizierte Hinzuverdienst beträgt für 2018 – 11.000€. Die Minderung beträgt nicht mindestens 10%, daher erfolgt keine Änderung der Teilrente für das ganze Jahr 2018
Beispiel 3: Teilrente und Hinzuverdienstdeckel
Altersrente 1.200€, kalenderjährlicher Hinzuverdienst 24.000€, Hinzuverdienstdeckel 2.500€
- Der Hinzuverdienst von 24.000€ überschreitet die Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ um 17.700€. Ein Zwölftel von 17.700€ ist 1.475€, davon 40% sind 590€ Rentenkürzung und führen zu einer Teilrente von 610€
- Die gekürzte Rente von 610€ und ein Zwölftel des Hinzuverdienstes 2.000€ betragen zusammen 2.610€. Dieser Betrag überschreitet um 110€ den Hinzuverdienstdeckel und ist von der gekürzten Rente abzuziehen. Die Teilrente beträgt somit 500€ (610€ – 110€)
Beispiel 4: Hinzuverdienst und Teilrente
Voraussetzung für Altersrente für besonders langjährig Versicherte seit 01.05.2018, Monatsverdienst 4.800, Regelaltersgrenze ab 01.03.2019 mit Vollrente 1.586€
Der Versicherte erhält zum Verdienst bei einem Rentenbeginn zum
- 02.2019 eine Vollrente von 1.581€
- 01.2019 Teilrenten (2019) 2 * 1.466€ = 2.932€
- 11.2018 Teilrenten (2019) 2 * 1.466€ und (2018) 2 * 1.461€ = 5.854€
- 08.2018 Teilrenten (2019) 2 * 1.466€ und (2018) 5* 966€ = 7.762€